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Kosten 

Als approbierte Psychotherapeutin habe ich eine Abrechnungsgenehmigung für alle privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe. Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Sonderregelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Ähnliche Konditionen bestehen auch für Beamte/-innen der Bundesbahn sowie auch der Post. Bei den Regelungen im Einzelfall unterstütze ich Sie gerne.

Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Behandlungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

In der Regel werden bis zu vier probatorische Sitzungen vollumfänglich und antragsfrei durch die Mehrheit der Kostenträger (2,3-facher Satz nach GOP: 100,56€) übernommen

Mein Honorar für anschließende Therapiesitzungen beträgt den 2,8-fachen Satz nach Maßgabe der GOP:

122,41€ pro 50 min Einzelsitzung

48,94€ pro 100 min Gruppensitzung

Abweichende bzw. zusätzliche Kosten können für Diagnostik, Auswertung von Fragebögen und die Biografische Anamnese (Voraussetzung für Therapie) ebenfalls anfallen.

Klären Sie bitte vorher mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

 

Für Gesetzlich Versicherte - bitte beachten Sie: 

Die Abrechnung im Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen ist mir leider nicht ohne vorherige Abklärung möglich. Das Verfahren ist zum Teil langwierig und nicht immer erfolgsversprechend! Um den Behandlungsbedarf zu ermitteln, ist zunächst mindestens eine probatorische Sitzung notwendig, deren Inanspruchnahme ausschließlich als Selbstzahlerleistung möglich ist.

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